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   BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R   

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BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R (https://dejure.org/2012,38093)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R (https://dejure.org/2012,38093)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - B 12 R 6/10 R (https://dejure.org/2012,38093)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung der Rentner - nachträglicher Wegfall des Zuschusses zur Krankenversicherung wegen rückwirkender Pflichtversicherung - "Entfallen von Aufwendungen" und Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beiträge ist keine "Erzielung von Einkommen oder Vermögen" iSv § ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 11 SGB 5 vom 07.08.1996, § 106 Abs 1 SGB 6 vom 19.02.2002, § 106a SGB 6 vom 26.05.1994, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 3 SGB 10
    Krankenversicherung der Rentner - nachträglicher Wegfall des Zuschusses zur Krankenversicherung wegen rückwirkender Pflichtversicherung - "Entfallen von Aufwendungen" und Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beiträge ist keine "Erzielung von Einkommen oder Vermögen" iSv § ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 11 SGB 5 vom 07.08.1996, § 106 Abs 1 SGB 6 vom 19.02.2002, § 106a SGB 6 vom 26.05.1994, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 3 SGB 10
    Krankenversicherung der Rentner - nachträglicher Wegfall des Zuschusses zur Krankenversicherung wegen rückwirkender Pflichtversicherung - "Entfallen von Aufwendungen" und Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beiträge ist keine "Erzielung von Einkommen oder Vermögen" iSv § ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Krankenversicherung der Rentner - nachträglicher Wegfall des Zuschusses zur Krankenversicherung wegen rückwirkender Pflichtversicherung - "Entfallen von Aufwendungen" und Erstattung der zu Unrecht gezahlten Beiträge ist keine "Erzielung von Einkommen oder Vermögen" iSv § ...

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall des Zuschusses zur Krankenversicherung wegen rückwirkender Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 111, 132
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 5/91

    Aufhebung von Beitragsbescheiden

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R
    Die Beitragstragung durch die Beklagte nach § 249a SGB V führte jedoch nicht zu "Einkommen" in Form einer dem Kläger zuzuordnenden "Sozialleistung" iS von § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X. Insoweit handelt es sich vielmehr um eine eigene originäre Beitragstragungspflicht des Rentenversicherungsträgers (vgl auch zur ausgeschlossenen Anwendung des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X im Beitragsrecht BSGE 69, 255, 258 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13 S 21; BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 5 S 26 f; BSG Urteil vom 21.9.2005 - B 12 KR 12/04 R - USK 2005-25) .

    e) Auch die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art sind nicht gegeben, da es insoweit bereits an einer planwidrigen regelungsbedürftigen Lücke fehlt (vgl zur Nichtanwendbarkeit der Regelung bezogen auf das Beitragsrecht erneut zB BSGE 69, 255, 258 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13 S 21).

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R
    Die Krankenkasse des Klägers stellte dementsprechend im März 2005 fest, dass er ab 1.4.2002 in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr - wie bisher angenommen - freiwillig versichert, sondern als Rentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (vgl Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes vom 7.8.1996, BGBl I 1311) versicherungspflichtig war (vgl zum rechtlichen Hintergrund allgemein vgl BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42 S 179 ff) .
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 39/94

    Wegfall einer Sozialleistung wegen Überschreitens einer Verdienstgrenze -

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R
    Ebenfalls spricht gegen eine solche Auslegung der Zweck der Bestimmung, die verhindern soll, dass einkommens- oder vermögensabhängige Sozialleistungen kumulierend neben Einkommen oder Vermögen treten, dessen Ausfall die Sozialleistungen gerade ersetzen sollen (vgl dazu BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22 S 53; BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 37 S 80; Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, § 48 RdNr 24; Steinwedel in Kasseler Komm, § 48 SGB X RdNr 46, Stand Einzelkommentierung Mai 2006; Waschull in Diering/Timme/Waschull, LPK-SGB X, 3. Aufl 2011, § 48 RdNr 65; Gregarek in Jahn/Jansen, SGB für die Praxis, § 48 SGB X RdNr 50, Stand Einzelkommentierung 30.9.2011; Merten in Hauck/Noftz/Vogelgesang, SGB X, K § 48 RdNr 43 ff, 52, Stand Einzelkommentierung 12/2011; Pohl in Eichenhofer/Wenner, SGB I/IV/X, 2012, § 48 SGB X RdNr 13) .
  • BSG, 21.09.2005 - B 12 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - freiwilliges Mitglied -

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R
    Die Beitragstragung durch die Beklagte nach § 249a SGB V führte jedoch nicht zu "Einkommen" in Form einer dem Kläger zuzuordnenden "Sozialleistung" iS von § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X. Insoweit handelt es sich vielmehr um eine eigene originäre Beitragstragungspflicht des Rentenversicherungsträgers (vgl auch zur ausgeschlossenen Anwendung des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X im Beitragsrecht BSGE 69, 255, 258 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13 S 21; BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 5 S 26 f; BSG Urteil vom 21.9.2005 - B 12 KR 12/04 R - USK 2005-25) .
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R
    Ebenfalls spricht gegen eine solche Auslegung der Zweck der Bestimmung, die verhindern soll, dass einkommens- oder vermögensabhängige Sozialleistungen kumulierend neben Einkommen oder Vermögen treten, dessen Ausfall die Sozialleistungen gerade ersetzen sollen (vgl dazu BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22 S 53; BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 37 S 80; Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, § 48 RdNr 24; Steinwedel in Kasseler Komm, § 48 SGB X RdNr 46, Stand Einzelkommentierung Mai 2006; Waschull in Diering/Timme/Waschull, LPK-SGB X, 3. Aufl 2011, § 48 RdNr 65; Gregarek in Jahn/Jansen, SGB für die Praxis, § 48 SGB X RdNr 50, Stand Einzelkommentierung 30.9.2011; Merten in Hauck/Noftz/Vogelgesang, SGB X, K § 48 RdNr 43 ff, 52, Stand Einzelkommentierung 12/2011; Pohl in Eichenhofer/Wenner, SGB I/IV/X, 2012, § 48 SGB X RdNr 13) .
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R
    § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X kommt vorliegend auch nicht unter dem Blickwinkel zur Anwendung, dass die Regelung einen Doppelbezug von Sozialleistungen vermeiden soll (so zB BSGE 59, 111, 114 = SozR 1300 § 48 Nr. 19 S 38) .
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96

    Aufhebungsentscheidung gemäß § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X mit Wirkung ab 1.1.1994

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X in Betracht kommt, wenn erzieltes Einkommen oder Vermögen nicht zum "Wegfall", sondern nur zum "Ruhen" des Anspruchs führt (vgl zB BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 S 91 f mwN; BSG Urteile vom 26.8.1994 - 13 RJ 29/93 - VersorgVerw 1995, 31, Juris RdNr 26, und vom 26.10.1998 - B 2 U 35/97 R - USK 98180, Juris RdNr 23) oder wenn nachträglich eine höhere einkommensähnliche Sozialleistung gewährt wird, die den Bezug der empfangenen Leistung ausschließt (BSG SozR 3-2500 § 56 Nr. 2 S 3 f, Anspruch auf - zurückgefordertes - Pflegegeld neben dem Anspruch auf Verhinderungspflege).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 4/95

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit bei Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X in Betracht kommt, wenn erzieltes Einkommen oder Vermögen nicht zum "Wegfall", sondern nur zum "Ruhen" des Anspruchs führt (vgl zB BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 S 91 f mwN; BSG Urteile vom 26.8.1994 - 13 RJ 29/93 - VersorgVerw 1995, 31, Juris RdNr 26, und vom 26.10.1998 - B 2 U 35/97 R - USK 98180, Juris RdNr 23) oder wenn nachträglich eine höhere einkommensähnliche Sozialleistung gewährt wird, die den Bezug der empfangenen Leistung ausschließt (BSG SozR 3-2500 § 56 Nr. 2 S 3 f, Anspruch auf - zurückgefordertes - Pflegegeld neben dem Anspruch auf Verhinderungspflege).
  • BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehegatte -

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R
    Die Beitragstragung durch die Beklagte nach § 249a SGB V führte jedoch nicht zu "Einkommen" in Form einer dem Kläger zuzuordnenden "Sozialleistung" iS von § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X. Insoweit handelt es sich vielmehr um eine eigene originäre Beitragstragungspflicht des Rentenversicherungsträgers (vgl auch zur ausgeschlossenen Anwendung des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X im Beitragsrecht BSGE 69, 255, 258 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13 S 21; BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 5 S 26 f; BSG Urteil vom 21.9.2005 - B 12 KR 12/04 R - USK 2005-25) .
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 29/93

    Aufhebung eines Rentenbewilligungsbescheides - Rückforderung gezahlter Rente mit

    Auszug aus BSG, 27.06.2012 - B 12 R 6/10 R
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X in Betracht kommt, wenn erzieltes Einkommen oder Vermögen nicht zum "Wegfall", sondern nur zum "Ruhen" des Anspruchs führt (vgl zB BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 13 S 91 f mwN; BSG Urteile vom 26.8.1994 - 13 RJ 29/93 - VersorgVerw 1995, 31, Juris RdNr 26, und vom 26.10.1998 - B 2 U 35/97 R - USK 98180, Juris RdNr 23) oder wenn nachträglich eine höhere einkommensähnliche Sozialleistung gewährt wird, die den Bezug der empfangenen Leistung ausschließt (BSG SozR 3-2500 § 56 Nr. 2 S 3 f, Anspruch auf - zurückgefordertes - Pflegegeld neben dem Anspruch auf Verhinderungspflege).
  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 35/97 R

    Verletztengeld - nachträgliche Lohnfortzahlung - Doppelleistung -

  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 8/14 R

    Krankenversicherung - Auffang-Versicherungspflichtiger - Rentenbezug -

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden und hält daran fest, dass dieser vom RV-Träger zu tragende Beitragsanteil wirtschaftlich allein diesem Träger zur Last fällt und dass es sich insofern um eine eigene Beitragsschuld des RV-Trägers handelt, die der Disposition des Versicherten entzogen ist (vgl zuletzt Senatsurteil vom 27.6.2012 - B 12 R 6/10 R - BSGE 111, 132 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 24, RdNr 22; bereits zuvor BSG SozR 3-2500 § 249a Nr. 1 S 3; vgl auch Gerlach, aaO, K § 250 RdNr 53; Propp, aaO, § 249a RdNr 28 f) .
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 R 1633/15
    Ergänzend zur Wiederholung der Begründung des Bescheides vom 20. März 2014 führte dieser aus, das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 27. Juni 2012 (B 12 R 6/10 R, juris) für Fälle der rückwirkenden Begrün-dung einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden, dass der vom Rentenversicherungsträger gezahlte Beitragszuschuss für Bezugszeiten, die vor der Feststellung der Versicherungspflicht durch die Krankenkasse lägen, nicht nach Maßgabe der §§ 48, 50 SGB X vom Rentenbezieher zurückgefordert werden könnten.

    Das BSG führt hierzu in seinem Urteil vom 27. Juni 2012 (B 12 R 6/10 R - juris Rn. 24) aus: "Soweit die fehlende Verpflichtung eines Versicherten, Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzuzahlen, obwohl ihm seitens der Krankenkasse die Erstattung von gezahlten Beiträgen in erheblicher Höhe zu Teil wurde, als sozialpolitisch unbefriedigend empfunden werden sollte, ist nicht richterliche Rechtsfortbildung angezeigt, vielmehr obläge es dem Gesetzgeber, durch entsprechende bereichsspezifische gesetzliche Regelungen insoweit Abhilfe zu schaffen.

    Dieses nachträgliche Entfallen einer Verbindlichkeit verbunden mit der Rückzahlung von aus eigenen Mitteln getätigten Aufwendungen ist jedoch keine "Erzielung von Einkommen oder Vermögen" i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X (vgl. hierzu wie auch zum Folgenden: BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 12 R 6/10 R - juris, Rn. 20ff.).

    Ebenfalls spricht gegen eine solche Auslegung der Zweck der Bestimmung, die verhindern soll, dass einkommens- oder vermögensabhängige Sozialleistungen kumulierend neben Einkommen oder Vermögen treten, dessen Ausfall die Sozialleistungen gerade ersetzen sollen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 12 R 6/10 R - juris, Rn. 21 m.w.N.).

    Die Beitragstragung durch die Beklagte nach § 249a SGB V führte jedoch nicht zu "Einkommen" in Form einer dem Kläger zuzuordnenden "Sozialleistung" i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X. Insoweit handelt es sich vielmehr um eine eigene originäre Beitragstragungspflicht des Rentenversicherungsträgers (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 12 R 6/10 R - juris RdNr. 22 m.w.N.).

    cc) Auch die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art sind nicht gegeben, da es insoweit bereits an einer planwidrigen regelungsbedürftigen Lücke fehlt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 12 R 6/10 R - juris Rn. 23f. m.w.N.).

  • BSG, 04.09.2013 - B 12 KR 13/11 R

    Krankenversicherung der Rentner - Verfassungsmäßigkeit der Pflichtversicherung

    Durch Art. 1 Nr. 2 Buchst a DBuchst aa GKV-WSG passte der Gesetzgeber den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V mit Wirkung ab 1.4.2007 der materiell-rechtlichen Rechtslage an, die infolge der Rechtsprechung des BVerfG seit 1.4.2002 bestand (BSGE 103, 235 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 8, RdNr 12; BSGE 105, 219 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 11, RdNr 15; vgl auch BSGE 111, 132 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 24, RdNr 17) .
  • SG Karlsruhe, 23.03.2015 - S 5 R 3757/14

    Rentenversicherung - Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung - kein

    Zur Begründung führte sie ergänzend aus, das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 27.6.2012 (B 12 R 6/10 R) entschieden, dass die Bewilligung eines Zuschusses zu den Aufwendungen für eine freiwillige Krankenversicherung für Zeiten, die vor Feststellung der Versicherungspflicht durch die Krankenkasse liegen, nicht gemäß § 48 SGB X aufgehoben werden kann.

    Ebenso wenig hat die Klägerin Einkommen oder Vermögen erzielt, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs auf den Beitragszuschuss geführt haben würde (vgl. zu dieser Variante BSGE 111, 132 Rdnr. 20 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2023 - L 10 R 39/20

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung des Beitragszuschusses aus der

    Derartiges hat auch die Beklagte nicht aufgezeigt und die Aufhebungsnorm des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X (analog) ist für die vorliegende Konstellation einer Zuschussüberzahlung von vornherein nicht einschlägig (s. dazu nur BSG 27.06.2012, B 12 R 6/10 R, in juris, Rn. 20 ff.; Senatsurteil vom 22.05.2014, L 10 R 4623/12, n.v.).
  • LSG Sachsen, 05.02.2013 - L 5 R 340/11

    Rentenversicherung; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattungsanspruch des

    Vielmehr obläge es dem Gesetzgeber, durch entsprechende bereichsspezifische gesetzliche Regelungen insoweit Abhilfe zu schaffen (diesen Argumentationsstrang, zwar in anderem Zusammenhang, aber konkret die Analogiefähigkeit von Vorschriften des SGB X zutreffend neuerlich betonend: BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 12 R 6/10 R - JURIS-Dokument, RdNr. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 2 R 304/13
    Eine mit Wirkung für die Vergangenheit vorgenommene Aufhebung der Bewilligung von Zuschüssen zu den Beiträgen eines Rentners für seine freiwillige Krankenversicherung durch den Rentenversicherungsträger lässt sich nämlich nicht darauf stützen, dass der Rentner anspruchsschädliches Einkommen oder Vermögen erzielt habe, wenn seine Krankenkasse ihm, wozu es im vorliegenden Fall ohnehin bislang nicht gekommen ist, die gezahlten Beiträge erstattet, weil sich im Nachhinein seine Krankenversicherungspflicht ergibt, denn ein solches nachträgliches Entfallen einer Verbindlichkeit verbunden mit einer Rückzahlung von aus eigenen Mitteln getätigten Aufwendungen ist keine "Erzielung von Einkommen oder Vermögen" im Sinne von § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X (BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 12 R 6/10 R -, BSGE 111, 132-137, SozR 4-1300 § 48 Nr. 24, SozR 4-2600 § 106 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2014 - L 10 R 4623/12
    Dieses nachträgliche Entfallen einer Verbindlichkeit (ggf. verbunden mit der Rückzahlung von aus eigenen Mitteln getätigten Aufwendungen) stellt jedoch keine "Erzielung von Einkommen oder Vermögen" im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X dar (BSG, Urteil vom 27.06.2012, B 12 R 6/10 R, SozR 4 - 1300 § 48 Nr. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2013 - L 1 R 23/12
    Ergänzend ist auf die nach dem erstinstanzlichen Urteil ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Juni 2012 - B 12 R 6/10 R - hinzuweisen, wonach abweichend von der Auffassung des SG bei einer wie hier streitigen Fallkonstellation ein Tatbestand im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X ("Erzielung von Einkommen oder Vermögen") nicht vorliegt.
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